Ministerium Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Sonderbauten

Sonderbauten

Gebäude, die als Sonderbauten bezeichnet werden, bergen aufgrund der Art ihrer Nutzung, ihrer Größe oder hoher Besucherzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Regelungen, die speziell für sie gelten, finden sich in der Sonderbauverordnung (SBauVO) mitsamt ihren Anlagen und Erläuterungen:

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