Ministerium Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Feuerungsverordnung

Feuerungsverordnung

Zu den Feuerungsanlagen gehören Kaminöfen, Gasbrennwertgeräte, Niedertemperaturölheizkessel, Koksheizungen, Holz- oder  Pelletsheizkessel. Dem selben Zweck dienen auch Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke. Damit beim Betrieb solcher Feuerungsanlagen keine Gefahren entstehen, müssen sie betriebs- und brandsicher sein. Die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen sind in der Landesbauordnung NRW geregelt. Nähere Bestimmungen stehen in der Feuerungsverodnung NRW.

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