Ministerium Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Schulbaurichtlinie

Schulbaurichtlinie

Die Schulbaurichtlinie regelt den Brandschutz und weitere sicherheitsrelevante Bereiche in Schulgebäuden. Sie gilt für Grund- und Hauptschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufs- und Kollegschulen; Ausnahme: Schulen, die ausschließlich der Unterrichtung von Erwachsenen dienen, wie Abendschulen, Volkshochschulen und Universitäten.

Geregelt werden Anforderungen an Bauteile, Rettungswege sowie weitere Sicherheitseinrichtungen. Außerdem werden Feuerwehrpläne und eine Brandschutzordnung für den Gefahrenfall gefordert. Für Aulen und andere große Räume für mehr als 200 Personen gelten die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung.

Bauherren oder Betreiber müssen die technischen Anlagen und Einrichtungen nach den Regelungen und Fristen der Technischen Prüfverordnung regelmäßig prüfen lassen. Schulen sollen von den Bauaufsichtsbehörden alle fünf Jahre regelmäßig geprüft werden.

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