Wohnraumförderung
Wohnraumförderung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den sozialen Wohnungsbau mit Angeboten, die für verschiedene Zwecke zugeschnitten sind: Zum Beispiel der Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums, der barrierefreie oder energieeffiziente Umbau, Wohnungen für Behinderte, die denkmalgerechte Erneuerung von Siedlungshäusern oder die Umstrukturierung von Großwohnanlagen.Die Förderrichtlinien finden Sie hier zum Download.
Links zum Download
- Wohnungsförderungsprogramm 2012 (281 kB)
- Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2012) (254 kB)
- Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand (RLBestInvest 2012) (166 kB)
- Förderbestimmungen für Wohnraum von Menschen mit Behinderung (BWB) (48 kB)
- Einkommensgrenzen (13 kB)
