Öffentlichkeitsarbeit/Dokumentation der Förderung
Bei Stadterneuerungsmaßnahmen, die durch den Bund, durch das Land Nordrhein-Westfalen oder durch die Europäische Union bezuschusst werden, ist im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf die Förderung hinzuweisen. Dies ist von allen Zuwendungsempfängern zu beachten.
Dokumentation der Förderung
Unter Berücksichtigung der geltenden Corporate-Design-Vorgaben haben die Fördermittelgeber die für die Dokumentation der Förderung benötigten Bildwortmarken und Logos entwickelt. In Anbetracht der vielfältigen öffentlichkeitswirksamen Materialien und der Vielzahl der vor Ort zum Einsatz kommenden EDV-Anwendungen werden diese den Zuwendungsempfängern in unterschiedlichen Dateiformaten und Auflösungen über diese Website zur Verfügung gestellt (siehe "weiterführende Informationen" rechts). Die Dateien sind sortiert nach Fördermittelgebern zu Zip-Archiven komprimiert worden; diese können mit allen gängigen Packprogrammen extrahiert werden. Die Zuordnung zu dem jeweiligen Zuschussgeber ist anhand der Dateinamen problemlos möglich. Darüber hinaus ist auch eine Handreichung verfügbar, welche die zu beachtenden Bestimmungen näher erläutert.
Bei weitergehendem Beratungsbedarf sind die zuständigen Bewilligungsbehörden – die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster – den Zuwendungsempfängern gerne behilflich.
