Ministerium Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Teilhabe für alle - Barrierefreie Mietwohnungen

Menschen, die in ihrer Beweglichkeit deutlich eingeschränkt sind, benötigen eine Wohnung ohne lästige Stufen oder Stolperfallen. Die Landesregierung will das Angebot an bezahlbaren barrierefreien Mietwohnungen durch die Vergabe zinsgünstiger Darlehen erweitern.

In den Bedarfsschwerpunkten der Wohnungsnachfrage fördert das Land den Neubau von barrierefreien Mietwohnungen zugunsten der Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung. Neben Mietwohnungen klassischen Zuschnitts werden auch große Wohneinheiten gefördert, in denen bis zu acht Menschen mit Behinderungen in Gemeinschaft wohnen können. Nähere Informationen finden sich unter Nummer 2 der Wohnraumförderungsbestimmungen .

Viele Wohnungen im Bestand sind derzeit nicht barrierefrei und oftmals für Menschen mit Behinderungen ungeeignet. Mit zinsgünstigen Darlehen soll ein Anreiz für Hauseigentümer geschaffen werden, Barrieren im Wohnungsbestand abzubauen. Dieses Förderangebot richtet sich an jeden Hauseigentümer in NRW und ist nicht an weitere Auflagen gebunden. Nähere Informationen finden sich unter Nummer 1 der "Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand".


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