Ministerium Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Teilhabe für alle - Selbstgenutztes Wohneigentum

Viele Menschen mit Behinderungen wünschen sich, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, die für ihre Art zu leben passend sind. Das Land unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen mit zinsgünstigen Darlehen für den Neubau oder den Erwerb schlüsselfertiger Häuser oder Eigentumswohnungen. Auch der Erwerb vorhandener Immobilien wird mit zinsgünstigen Darlehen gefördert. Nähere Informationen finden sich in den Nummern 5 und 6 der Wohnraumförderungsbestimmungen . Ebenso hilfreich ist der der Online-Förderberater der NRW-Bank. 

Oft ist ein Umzug überflüssig, wenn das eigene Haus den Bedürfnissen eines behinderten Familienmitglieds entspricht. Das Land hilft mit zinsgünstigen Darlehen für Baumaßnahmen an und in bestehenden Gebäuden, die wegen der Art der Behinderung erforderlich sind. Nähere Informationen finden sich unter Nummer 6 der Wohnraumförderungsbestimmungen und in den Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand.


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