Ministerium Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Teilhabe für alle

Wohnen für Menschen mit Behinderungen

Die Landesregierung hat das behindertenpolitische Programm „Teilhabe für alle“ verabschiedet, das in mehr als 40 Initiativen die wichtigsten behindertenpolitischen Aktivitäten aller Ressorts der Landesregierung zusammenfasst. Einer der Schwerpunkte des Programms ist der Bereich Wohnen, für den das Ministerium für Bauen und Verkehr zuständig ist. Hier finden Sie Informationen über Ziele des Programms und die aktuellen Angebote von zinsgünstigen Darlehen für Wohnprojekte.

Teilhabe für alle bedeutet, dass möglichst viele Menschen mit Behinderungen selbst bestimmen können, wo und mit wem sie wohnen wollen und welche Dienstleistungen sie benötigen. Je nach Alter, Art der Behinderung oder finanziellen Möglichkeiten ist die geeignete Wohnform die selbstgenutzte Immobilie, eine passende Mietwohnung oder ein Gebäude, in dem mehrere behinderte Menschen in Gemeinschaft leben. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die benötigten Wohnangebote zu schaffen und unterstützt dies durch die Vergabe zinsgünstiger Darlehen für die Wohnformen:

  • Selbstgenutztes Wohneigentum

  • Barrierefreie Mietwohnungen

  • Stationäre Wohnformen

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Bewilligungsbehörden der kreisfreien Städte oder der Kreise.

 

 

 


Teilhabe für alle - Selbstgenutztes Wohneigentum

Viele Menschen mit Behinderungen wünschen sich, in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Das Land unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen darin. mehr


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