Ministerium Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Eigentumsförderung

  • Was wird gefördert?

Der Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum.

Mehr Informationen zur Förderung bei Erwerb von älteren Wohnungen und Einfamilienhäusern finden Sie im Abschnitt Energetische Sanierung.

  • Wer wird gefördert?

Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einer schwerbehinderten Person, deren Einkommen innerhalb der vorgegebenen Einkommensgrenze liegt. Mehr: Übersicht Einkommensgrenzen

  • Wie wird gefördert?

Mit einem zinslosen oder zinsgünstigen Baudarlehen.

Für zusätzliche Baumaßnahmen, die wegen einer Schwerbehinderung erforderlich sind, kann nach den Wohnraumförderungsbestimmungen ein Schwerbehindertendarlehen gewährt werden

  • Wo kann man Fördermittel beantragen?

Anträge für die Eigentumsförderung können bei den örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden gestellt werden

  • Welche Informationsquellen gibt es?

Die Wohnraumförderungsbestimmungen zu aktuellen Konditionen
interaktiver Förderberater zur unverbindlichen Überprüfung, ob Chancen auf Förderung bestehen


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