Energetische Sanierung
Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand
Von den insgesamt rund 8,5 Millionen Wohneinheiten in Nordrhein-Westfalen wurden über die Hälfte vor 1978 errichtet - und damit vor Einführung der ersten Wärmeschutzverordnung, die 1977 erlassen wurde.
In diesem Wohnungsbestand liegt das größte Potenzial zum Einsparen von Energie.
Förderangebot für Mietwohnungen, selbst genutztes Eigentum und bestehende vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen
Mit dem Förderangebot im Rahmen der energetischen Sanierung im Gebäudebestand (RL-BestandsInvest) werden bauliche Maßnahmen und Modernisierungen gefördert, die zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz und damit zu einer Senkung der Nebenkosten im Wohnungsbestand sowie zu einer verstärkten CO2-Einsparung beitragen.
Es gilt für Mietwohnungen, selbst genutztes Wohneigentum ebenso wie für bestehende vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen (Pflegewohnplätze) gem. § 8 Abs. 1 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen - PfG NW. Das Förderprogramm ist so ausgestaltet, dass die Mieten und finanziellen Belastungen nach der energetischen Modernisierung sozial tragbar bleiben. Das heißt, es sind bestimmte Mietpreis- und Belegungsbindungen einzuhalten.
Auch wer ein gebrauchtes Haus oder eine Eigentumswohnung erwerben möchte, um selbst darin zu wohnen, kann die zinsgünstigen Darlehen in Anspruch nehmen.
