Ministerium Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Soziale Wohnraumförderung

Förderziel:

  • Bezahlbarer Wohnraum für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung.

Wie wird gefördert?

  • Das Land legt jährlich ein Wohnraumförderungsprogramm auf, aus dem Darlehn mit einem Gesamtvolumen von derzeit 850 Millionen Euro vergeben werden.

Was wird gefördert?

  • die Neuschaffung von Mietwohnungen auch in Form des Ausbaus, der Erweiterung, der Änderung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäude

  • die energetische Sanierung

  • der Bau und der Erwerb selbst genutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen

  • der Bau Wohnungen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen

  • der Abbau von Barrieren in bestehenden Wohnungen

  • die Aufbereitung von Brachflächen im Zusammenhang mit einer Förderung

  • die Erneuerung hochverdichteter Großsiedlungen

  • experimenteller Wohnungsbau

  • die Gründung von Genossenschaften

  • der Erwerb von Belegungsbindungen an bestehenden Mietwohnungen

Wer wird gefördert?

  • Wohnungsgesellschaften

  • private Investoren

  • Genossenschaften

bei der Eigentumsförderung Haushalte mit Kindern oder schwerbehinderten Angehörigen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen.

Wer informiert?

  • Ansprechpartner sind die örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden

Dies sind in der Regel die Ämter für Wohnungswesen bei den Kreisen oder Städten. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Wohnraumförderungsprogramm, den Wohnraumförderungsbestimmungen, und den Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand.


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