Ministerium Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Wohnheime für Menschen mit Behinderungen

Die Landesregierung will Behinderten die Chance eröffnen, ihr Leben selber zu gestalten. Das Wohnen spielt dabei eine große Rolle. Neben Wohnheimen moderner Prägung werden auch barrierefreie Mietwohnungen und selbst genutztes Wohneigentum gefördert.

 

  • Was wird gefördert?

Der Neubau, der Ausbau und die Erweiterung von Wohnräumen in Heimen mit nicht mehr als 24 Plätzen für Menschen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung ständige Betreuung benötigen und nicht selbstständig wohnen können.

  • Wer wird gefördert?

Kommunale Träger, Träger, die einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen sind, Wohnungsunternehmen und private Investoren.

  • Wie wird gefördert?

Mit zinsgünstigen Baudarlehen in Form von Förderpauschalen.

  • Wo kann man Fördermittel beantragen?

Auskünfte geben die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe. Ansprechpartner für Projekte sind die örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden.

  • Welche Informationsquellen gibt es?

Die Konditionen und Fördervoraussetzungen finden Sie in den Bestimmungen zur Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen.

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