Förderung von Wohnraum
Wohnen ist für alle Menschen ein zentrales Grundbedürfnis. Wohnraum muss nicht nur in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, sondern auch individuellen Qualitätsansprüchen genügen.
Damit die speziellen Wohnbedürfnisse der Bevölkerung - insbesondere von Haushalten mit Kindern, älteren oder behinderten Menschen - erfüllt werden können, bietet das Land Nordrhein-Westfalen eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten beim Neubau oder bei bestehenden Wohnungen: Zum Beispiel für den Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums, beim barrierefreien oder energieeffizienten Umbau, für die denkmalgerechte Erneuerung von Siedlungshäusern oder für die Umstrukturierung von Großwohnanlagen. Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Mit zwei Ausnahmen: Fördermittel für den barrierefreien Umbau von bestehenden Wohnungen können alle Wohnungseigentümer in Anspruch nehmen. Dasselbe gilt auch für die denkmalgerechte und energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum in Wohnsiedlungen mit besonderem baulichen Wert.
Im Überblick:
Wie wird gefördert?
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Das Land legt jährlich ein Wohnraumförderungsprogramm auf, aus dem Darlehen mit einem Gesamtvolumen von derzeit 800 Millionen Euro vergeben werden.
Was wird gefördert?
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der Bau und der Erwerb selbst genutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen
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die Neuschaffung von Mietwohnungen auch in Form des Ausbaus, der Erweiterung, der Änderung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäude
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der Bau von Wohnungen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen
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der Abbau von Barrieren in bestehenden Wohnungen
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die Aufbereitung von Brachflächen im Zusammenhang mit einer Förderung
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experimenteller Wohnungsbau
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die Gründung von Genossenschaften
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der Erwerb von Belegungsbindungen an bestehenden Mietwohnungen
Wer wird gefördert?
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Wohnungsgesellschaften
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private Investoren und Wohneigentümer
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Genossenschaften
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bei der Eigentumsförderung Haushalte mit Kindern oder schwerbehinderten Angehörigen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen
Wer informiert?
- Ansprechpartner sind die örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden. Dies sind in der Regel die Ämter für Wohnungswesen bei den Kreisen oder Städten.
- Soziale Wohnraumförderung
- Eigentumsförderung
- Energetische Sanierung
- Abbau von Barrieren
- Wohnen im Alter
- Wohnen für Menschen mit Behinderungen
- Genossenschaften
- Wohneigentumssicherungshilfe
- Erneuerung hochverdichteter Großsiedlungen
- Förderangebot Brachflächen
Soziale Wohnraumförderung
Im Überblick: Wie, was und wer wird gefördert? mehr
