Ministerium Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Einzelvorhaben

Windenergie-Erlass

 

Das Land NRW hat den Windenergie-Erlass unter Federführung des Umweltministeriums umfänglich überarbeitet. Aufgabe des Erlasses ist es zu zeigen, welche planerischen Möglichkeiten bestehen, einen Ausbau der Windenergienutzung zu ermöglichen, und Hilfestellung zur rechtmäßigen Einzelfallprüfung zu leisten. Für die Gemeinden als Trägerinnen der Planungshoheit bietet er Hilfestellung bei der Abwägung im Planungsprozess. Aber er richtet sich auch an Investitionswillige sowie Bürgerinnen und Bürgerer, zeigt ihnen den Rechtsrahmen auf und gibt Hinweise zu frühzeitigen Abstimmungsmöglichkeiten mit den Behörden.

 

Bauvorhaben im Außenbereich

 

Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich sind dem Außenbereichserlass zu entnehmen. Der Erlass soll eine einheitliche Genehmigungspraxis zu § 35 BauGB und den Schutz des Freiraums gewährleisten, allen Beteiligten bei der Planung und den Gemeinden und unteren Bauaufsichtsbehörden bei der Zulassung von baulichen Anlagen eine Hilfestellung geben und die planerischen Spielräume aufzeigen.

 

 

Muster-Einführungserlass zur BauGB-Änderung 2011

 

Die Fachkommission Städtebau der ARGEBAU hat zum Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.7.11 (BGBl. I. S. 1509), mit dem das Baugesetzbuch geändert wurde, einen Muster-Einführungserlass beschlossen.


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