Ministerium Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Bauplanungsrecht

Als ein Teil des öffentlichen Baurechts stellt das Bauplanungs- oder Städtebaurecht das einzelne Bauvorhaben in einen größeren städtebaulichen Kontext und betrachtet es insbesondere vor dem Hintergrund der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung.

Neben dem Recht der Bauleitplanung - das nach dem Baugesetzbuch (BauGB) den Gemeinden obliegt - bildet die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Einzelvorhaben einen wesentlichen Bestandteil des Bauplanungsrechts. Hierzu zählen auch die "Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen".

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Einzelvorhaben

Hier geht es zum Außenbereichserlass, zum Windenergieerlass und zum Muster-Einführungserlass der FK Städtebau der ARGEBAU zur BauGB-Änderung 2011. mehr


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