Besondere Baumaßnahmen
Das Land Nordrhein-Westfalen verfügt über ein großes Grundvermögen. Zu diesem Zweck wurde 2001 der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) eingerichtet. Das allgemeine Grundvermögen und das Verwaltungsgrundvermögen des Landes wurden anschließend dem BLB NRW übertragen.
Einige Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte wurden hiervon ausgenommen und befinden sich weiterhin im direkten Zuständigkeitsbereich des Landes.
Zu diesen sogenannten Sonderliegenschaften gehören Landeseigene Kirchen, Schlösser und Burgen sowie als Kirchenbaulast die so genannten Patronate.
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