Ministerium Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Hochschulbau

Der Hochschulbau ist seit 1969 eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Für Nordrhein-Westfalen ist dies von besonderer Bedeutung, da es über die dichteste Hochschullandschaft Europas verfügt.

Die Universitäten, Universitätskliniken und Hochschulen müssen als öffentliche Gebäude städtebaulich und bautechnisch modernen Ansprüchen genügen. Ihr Aus- und Neubau muss gestalterisch hochwertig und kosteneffizient sein. Dieses Ziel wird im jährlich aufgestellten Rahmenplan für den Hochschulbau nach dem Hochschulbauförderungsgesetz konkretisiert. Es regelt die gemeinsame Finanzierung von Baumaßnahmen je zur Hälfte durch Bund und Land auf der Grundlage entsprechender Empfehlungen des Wissenschaftsrates. Dabei müssen die Investitionskosten eines Vorhabens die Grenze von 1,5 Mio. Euro übersteigen. Die Grundlagen für die Hochschulbaumaßnahmen werden durch die jeweils zuständigen Ministerien in Nordrhein-Westfalen festgelegt:

  • Finanzministerium,
  • Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie
  • und das Ministerium für Bauen und Verkehr
Die Planung und Realisierung dieser Baumaßnahmen übernimmt der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen.
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