Sonderbauten
Für eine ganze Reihe von Gebäuden reichen die üblichen Vorschriften der Bauordnung nicht aus. Diese Sonderbauten bergen aufgrund ihrer Nutzungsart, der Gebäudegröße oder hoher Besucherzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Dazu gehören Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Verkaufsräume, Hochhäuser, Garagen, Schulen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen und Industriebauten. Für sie gibt es spezielle Regelungen in der Sonderbauverordnung. Sie betreffen überwiegend den Brandschutz.
Bauherren oder Betreiber müssen die technischen Anlagen und Einrichtungen von Sonderbauten nach den Regelungen der Prüfverordnung vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und regelmäßig alle drei bis sechs Jahre prüfen lassen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft Sonderbauten zusätzlich in Zeitabständen von drei bis sechs Jahren.
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Als Hilfsmittel für wiederkehrende Prüfungen können von den Bauaufsichtsbehörden Checklisten herangezogen werden.
