Technische Gebäudeausrüstung
Ohne die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) – auch Haustechnik genannt – lassen sich Gebäude nicht bewohnen oder für andere Zwecke nutzen. Sie umfasst die Raumlufttechnik, Wärme- und Heiztechnik, Sanitärtechnik, die Elektro- und die Fördertechnik.
Der größte Teil der TGA-Anlagen kann genehmigungsfrei nach der Landesbauordnung als Vorhaben oder als Anlage ausgeführt werden. Auf jeden Fall zu erfüllen sind aber die baurechtlichen Anforderungen, wie sie etwa die Bau-Ordnung NRW, die Verordnungen zu Sonderbauten, die technischen Baubestimmungen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik vorsehen.
Hinweise zu TGA-Anlagen, bei denen die Bauordnung besondere Regelungen vorsieht, sowie die Verordnungen stehen im Bereich Download:
