Ministerium Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Verordnungen und Technische Baubestimmungen

Die Verordnungen für Bauprodukte und Bauarten, Sachverständige und zur Energieeinsparung lassen sich in der Sammlung der Gesetz- und Verordnungsblätter NRW online abrufen (siehe Linkliste).

  • BauPAVO NRW - Verordnung über bauordnungsrechtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten (Bauprodukte- und Bauartenverordnung) vom 17.11.2009 (GV. NRW. 2009 S. 717)
    Diese Verordnung bündelt alle bisherigen bauordnungsrechtlichen Regelungen für Bauprodukte und Bauarten. Sie enthält besondere Vorschriften für bestimmte Bauprodukte und Bauarten, Festlegungen zur Ü-Kennzeichnung von Bauprodukten sowie die Anforderungen und das Verfahren zur Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Bauprodukte und Bauarten. Die besonderen Vorschriften betreffen bestimmte Bauprodukte und Bauarten, an deren Herstellung, Anwendung oder Überwachung besondere Anforderungen gestellt werden oder die wasserrechtlichen Anforderungen unterliegen.

  • SV-VO - Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung vom 29. April 2000 (GV. NRW. 2000 S. 422) mehr zum Thema

  • EnEV-UVO - Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung vom 31. Mai 2002 (GV. NRW. 2002 S. 210, ber. S. 367), zuletzt geändert am 10. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 15)
    In der EnEV-UVO werden alle Regelungen zum Vollzug der EnEV für die Errichtung und die bauliche Änderung von Gebäuden zusammengefasst.

 

Technische Baubestimmungen

Technische Baubestimmungen sind die durch öffentliche Bekanntmachung eingeführten, allgemein anerkannten Regeln der Technik, deren Beachtung im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen ist. Daneben sind auch die nicht eingeführten, allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten, soweit sie relevant sind zur Wahrung der Belange der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung.

In einem Runderlass werden die in einer Liste zusammengestellten Technischen Baubestimmungen eingeführt. Dies erfolgt einmal jährlich mit der kompletten aktualisierten Liste.

Technische Baubestimmungen sind vorrangig DIN-Normen sowie in Einzelfällen bauaufsichtliche Richtlinien und solche, die von speziellen Fachgremien herausgegeben werden. Zu den Technischen Baubestimmungen gehören die in der Liste aufgeführten Anlagen, in denen zusätzliche, bauaufsichtlich begründete Festlegungen formuliert sind, die ergänzend oder abweichend zu den technischen Regeln zu beachten sind.


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