Förderung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den öffentlichen Personennahverkehr und dabei insbesondere den Schienenpersonennahverkehr mit rund 1,4 bis 1,5 Milliarden Euro jährlich. Die zahlreichen bisherigen Fördertatbestände wurden mit dem neuen Gesetz zu drei Pauschalen bzw. pauschalierten Zuwendungen zusammengefasst:
- Die ÖPNV-Pauschale umfasst die bisherige Aufgabenträgerpauschale für Kreise und kreisfreie Städte, die Fahrzeugförderung im kommunalen ÖPNV sowie ab 2011 die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr. (seit 2008: 110 Mio. Euro/Jahr).
- Die SPNV-Pauschale umfasst die Mittel zur Finanzierung des SPNV-Leistungsangebotes sowie die Aufgabenträgerpauschale SPNV (Fördervolumen rund 800 Mio. Euro/Jahr).
- Die pauschalierte Investitionsförderung umfasst einen Teil der bisherigen Zuwendungen des Landes für ÖPNV-Infrastrukturinvestitionen (mindestens 150 Mio. Euro /Jahr).
Insgesamt werden die Antrags- und Nachweisverfahren für die jeweiligen Aufgabenträger bzw. Verkehrsunternehmen als Mittelempfänger vereinfacht. Sie erhalten deutlich mehr Spielraum für die Verwendung der Pauschalen und entscheiden nun in großen Teilen vor Ort, wie sie das Geld einsetzen wollen. Natürlich bleibt die grundsätzliche Zweckbindung für den ÖPNV erhalten.
Investitionen im besonderen Landesinteresse
Das Land ist auch weiterhin bei überregional bedeutenden Infrastrukturinvestitionen gefordert. Im „ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan“ finden sich unter anderem Maßnahmen an Großbahnhöfen, die Modernisierungsoffensive für kleinere Bahnhöfe (MOF 2) oder Investitionen in neue Technologien.
SPNV-Netz im besonderen Landesinteresse
Auch dort, wo eine übergreifende Koordination gefragt ist, kommt dem Land eine besondere Rolle zu. So legt es im Einvernehmen mit den drei SPNV-Kooperationsräumen ein „SPNV-Netz im besonderen Landesinteresse“ fest.
Es umfasst überregionale, für die Erschließung aller Landesteile wichtige Verbindungen, sichert ein Netz lang laufender, schneller Verbindungen zwischen den Oberzentren und stärkt regionale Standorte, indem es diese an die Ballungszentren anbindet. So garantiert es eine interregionale Erreichbarkeit, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes stärkt.
Das Netz in besonderem Landesinteresse umfasst höchstens 40 Millionen Zugkilometer. Es muss von den SPNV-Aufgabenträgern bestellt werden; wird aber vom jeweiligen Kooperationsraum gemeinsam mit dem übrigen Netz verwaltet und aus der SPNV-Pauschale finanziert.
KompetenzCenter
Um die landesweite Koordination und Beratung der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen zu zentralen Themen sicherzustellen, fördert das Land KompetenzCenter (KC), die bei Kooperationsräumen angesiedelt sind
- Marketing und Tarif
- Integraler Taktfahrplan (ITF)
- Fahrgastinformation
- Sicherheit im ÖPNV
- Elektronisches Fahrgeldmanagement (EFM).
