Ministerium Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Maßnahmen gegen Fluglärm

Flugzeuge erzeugen Abgase und Lärm, insbesondere bei Starts und Landungen. Die in der Nähe von Flughäfen wohnenden Menschen sind daher erheblichen Belastungen ausgesetzt. Im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen ist es unvermeidlich, dass in der Nähe der Flughäfen auch Wohngebiete liegen. Das Verkehrsministerium setzt sich daher für einen fairen Ausgleich zwischen der Notwendigkeit eines leistungsfähigen Luftverkehrs und den Interessen der Anwohner ein.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Anwohner vor nächtlichem Fluglärm zu schützen:

  • "aktive" Lärmschutzmaßnahmen: Der Flugbetrieb wird eingeschränkt und in bestimmten Nachtstunden untersagt. Es können auch Grenzwerte dafür festgelegt werden, wie laut die Maschinen maximal sein dürfen.

  • "passive" Lärmschutzmaßnahmen: bauliche Verbesserungen an den Wohnungen und Häuser der Anlieger, damit in den Schlafräumen ein zumutbarer Lärmpegel durch den Flugbetrieb nicht überschritten wird.


Zum Seitenanfang