Projekt NWTunnel
Nach den schweren Brandkatastrophen in Alpen-Tunneln wurden Mitte 2003 die "Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" den neuen sicherheitstechnischen Erkenntnissen angepasst. Die Empfehlungen wurden generell verschärft.
Die Tunnel in Nordrhein-Westfalen sind sicher. Dennoch wurde das Projekt "NWTunnel" ins Leben gerufen, um für bestehende Tunnel den Anpassungsbedarf an den neuen Sicherheitsstandard abzuschätzen. In diesem Projekt arbeiten das Verkehrsministerium, Straßen.NRW, Feuerwehr und Polizei zusammen. Außerdem ist im Projekt der nordrhein-westfälische Städte- und Gemeindebund vertreten, so dass die Erkenntnisse aus der Projektarbeit auch auf städtische Tunnel übertragen werden können.
Die folgenden Aufgaben werden im Projekt bearbeitet:
- Ist-Erfassung der Sicherheitsausstattung je Tunnel samt Erfassung notwendiger Maßnahmen
- Umsetzung erster Nachrüstungsmaßnahmen während der Projektdauer
- Aufbau von Tunnelleitzentralen (Erarbeiten und Umsetzen eines Konzeptes)
- Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen (Aufnahme der Ist-Situation, Aufarbeiten von Defiziten, Erarbeitung eines Musterplanes, der unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten für alle Tunnel angewendet werden soll (einheitliche Struktur und einheitliches Layout wegen der Übersichtlichkeit für die Einsatzkräfte)
- Einflussnahme auf Regelwerke (Abstimmungsgespräche, Einbringen von Erkenntnissen in die Regelwerke, Feststellen eines wissenschaftlichen Unterstützungsbedarfs)
- Fachliche Vorbereitung des ressortübergreifenden Dialogs (Klärung von Zuständigkeiten anhand rechtlicher Vorgaben, Aufarbeiten von Defiziten)
- Initiierung einer zentralen Wissensbasis "Tunnelsicherheit", der sich die Straßenbauverwaltung vor Ort bedienen kann. Hierzu zählen die Bereitstellung von Dokumenten und die Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen.
- Unterstützung laufender Tunnelprojekte
Stand des Projektes
Folgende Punkte des Projekts wurden bereits abgeschlossen:
- Ist-Erfassung des sicherheitstechnischen Zustandes bestehender Tunnel, die vom Landesbetrieb Straßenbau unterhalten werden
- Ist/Soll-Vergleich je Tunnel zwischen erhobenen Merkmalen und Forderungen der neuen Vorschrift
- Festlegung der wichtigsten Maßnahmen
- Aufstellung eines Musters der so genannten. Alarm- und Gefahrenabwehrpläne. Diese Pläne müssen je Tunnel erstellt werden und sollen den Einsatzkräften (Polizei, Feuerwehr, Rettungswesen, Tunnelbetreiber) im Ereignisfall (Fahrzeugbrand, Unfall) Handlungsempfehlungen geben
- Planung von zwei Tunnelleitzentralen
- Umsetzung erster Nachrüstungsmaßnahmen zur Verbesserung der Tunnelsicherheit in einzelnen Tunneln (dieser Prozess wird sich noch über Jahre hinziehen)
Folgende Punkte sind zurzeit in Arbeit:
- Es werden je Tunnel Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erstellt
- Die Ausstattung der Tunnelleitzentralen wird zur Zeit vor Ort eingebaut
- Die Sicherheitsausstattung von einzelnen Tunneln wird sukzessive erneuert
Dennoch bleibt zu beachten:
- Es bleibt immer ein Restrisiko, das nicht durch bauliche Maßnahmen vermieden werden kann.
- Es gibt in einigen Fällen Nachrüstungsbedarf, etwa beim Ruhrschnellwegtunnel in Essen.
