Ministerium Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Straßenplanung

Die Straßenplanung orientiert sich an den Bedarfsplänen, die der Bund und das Land aufstellen. Die Baumaßnahmen können Neubau, Ausbau oder Ortsumgehungen sein.

 

Angesichts der Notwendigkeit, vom Neubau in den Erhalt des bestehenden Straßennetzes umzuschichten, hat die Landesregierung die geplanten Vorhaben neu priorisiert. Alle diejenigen Maßnahmen, die in den Bedarfsplänen von Bund und Land als vordringlich bzw. Stufe 1 eingestuft sind, wurden dahingehend überprüft, ob sie vorrangig weiter zu planen sind oder ob für sie erst im Laufe der Zeit eine Vorrangigkeit im Planungsgeschehen festgestellt werden kann. Die in den Bedarfsplänen gesetzlich festgelegten Einstufungen bleiben davon unberührt.

 

Bundesfernstraßen

Bauvorhaben an Bundesautobahnen und Bundesstraßen sind im Bundesverkehrswegeplan aufgeführt. Der Planungshorizont läuft bis zum Jahr 2015.

 

Landesstraßen

Im Landesstraßenbedarfsplan findet sich der Bedarf in Nordrhein-Westfalen bis 2015. Der Landesstraßenausbauplan umfasst diejenigen Projekte, die konkret bis zum Jahr 2011 gebaut werden sollen.

 

Gestaltung von Straßen

Zur Planung gehört auch die Frage, wie eine Straße gestaltet wird. Wer lange Strecken zwischen monotonen Lärmschutzwänden und Einheits-Grünstreifen zurücklegt, ermüdet leichter und macht Fehler beim Fahren. Aber Autobahnen müssen nicht monoton und hässlich sein, es gibt viele Ideen und kreative Gestaltkonzepte für reizvolle Straßen.

 

Straßen.NRW, der Landesbetrieb Straßenbau, plant, baut und betreibt alle Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen. Details zur Straßenplanung erfahren Sie hier bei Straßen.NRW:

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Die Autobahn reizvoll gestalten

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