Ministerium Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Entwicklung des schweren Güterverkehrs

Seit dem 1. Januar 2005 gilt für inländische und ausländische Lastwagen ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf deutschen Autobahnen eine Mautpflicht.

Es ist nicht auszuschließen, dass diese Straßenbenutzungsgebühr für Lkw zu Verkehrsverlagerungen auf andere Straßen führt. Um hierzu verlässliche Daten zu erhalten, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Verkehrsverlagerungen unter Einbeziehung manueller Zählergebnisse untersucht. Die Ergebnisse der Studie lagen Ende 2005 vor.

Die Dauerzählstellen geben bereits näherungsweise Auskunft über punktuelle Verkehrsverlagerungen.

In Nordrhein-Westfalen werden 142 Dauerzählstellen auf Autobahnen, 88 Dauerzählstellen auf Bundes- und 50 auf Landesstraßen sowie 2 Zählstellen auf Kreisstraßen betrieben. Die Ergebnisse werden bereits seit 2001 monatlich im Internet veröffentlicht.

Um die Auswertung der Daten zu erleichtern, werden sie für den schweren Güterverkehr für die Werktage Montag bis Freitag zusammengefasst dargestellt. Bei der Interpretation der Daten ist neben der ungenauen Abgrenzung beim zulässigen Gesamtgewicht auch zu berücksichtigen, dass Verkehrsverlagerungen aufgrund von Baustellen, neuen Gewerbegebieten, aber auch durch Ferienzeiten und Witterung zu deutlichen Zu- oder Abnahmen im Schwerverkehr führen können. Es lassen sich anhand der Daten nicht zwangsläufig Rückschlüsse auf mautverdrängten Lkw-Verkehr ziehen.

Als Download finden Sie hier eine Zusammenfassung der Zu- oder Abnahmen von schwerem Güterverkehr an den Dauerzählstellen auf Bundes- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen.. Es handelt sich um prozentuale und absolute Veränderungen des schweren Güterverkehrs an Werktagen gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

 


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